Gildepfadfinder

„Die Grafengarser“ e. V.

GILDEPFADFINDER SATZUNG  PROJEKTE  SPENDEN  LINKS  IMPRESSUM STARTSEITE

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Keine Person wird durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt.

Der Verein erstrebt durch die Pflege der Freundschaft, die Förderung der nationalen und der internationalen Verständigung, durch Achtung und Wahrung der Toleranz, durch Unterstützung der Jugendarbeit und Pfadfinderarbeit, sowie durch den Einsatz für soziale Aufgaben und für die Wohlfahrtspflege, bei Ihren Mitgliedern den Geist der Menschlichkeit, des Pfadfinderversprechens und der Pfadfinderregeln lebendig zu halten.

Der Verein unterstützt auf nationaler Ebene die Arbeit des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e. V., BdP, und des Verbandes Deutscher Altpfadfindergilden e. V., VDAPG, auf internationaler Ebene die Arbeit des International Scout and Guide Fellowship, ISGF, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit deren Gruppen und der Pflege des weltweiten Pfadfindergedankens.

Der Verein verfolgt seine Arbeit im nationalen und internationalen Bereich im wesentlichen durch projektbezogene soziale Aufgaben.
Der Zweck des Vereins ist die

  • Förderung der Erziehung und Bildung,
  • Förderung der Völkerverständigung,,
  • Förderung der Jugendfürsorge.
  • mildtätige Unterstützung Hilfsbedürftiger, i. S. d. § 53 AO

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • mildtätige Unterstützung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen zur Erziehung
  • und Bildung (Schulspeisung, Lehr- und Lernmittelunterstützung, Stipendien).
  • Weiterhin insbesondere verwirklicht durch das Sammeln von Mitteln und Weiterleitung zur
  • Unterstützung von nationalen und internationalen Jugendverbänden bei der Bereitstellung
  • und Instandhaltung von Heimen und Bildungsstätten, bei der Durchführung
  • von Begegnungen und Lagern.
  • Unterstützung von national und international tätigen Organisationen, z. B. der eigenen Verbände (Baumkauf und -pflege), des DRK / IRK (Naturkatastrophen).

 

Die Zuwendungen werden vom Verein i. d. Regel persönlich an die berechtigten Personen / Körperschaften geleistet. Wo nicht möglich werden interessierte Organisationen, Stiftungen oder Kommunen vertraglich in die Hilfe eingebunden.

Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell und bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Finanzen

§ 5 Mitgliederversammlung

§ 6 Vorstand

§ 7 Kassenprüfer

§ 8 Auflösung des Vereins